{"id":34,"date":"2021-05-04T13:15:54","date_gmt":"2021-05-04T13:15:54","guid":{"rendered":"http:\/\/mi-projekte.com\/semico\/?page_id=34"},"modified":"2021-06-09T10:45:40","modified_gmt":"2021-06-09T10:45:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.semico.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h4>\u00a7 1 Allgemeines &#8211; Geltungsbereich<\/h4>\n<p>(1) Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren<br \/>\nGesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchren. Auch Schweigen auf uns mitgeteilte anders lautende Bedingungen des Bestellers oder auch Einheitsbedingungen kann nicht als Anerkennung dieser Bedingungen ausgelegt werden.<\/p>\n<p>(2) S\u00e4mtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Zusicherungen, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch f\u00fcr Abweichungen von dieser Bestimmung.<\/p>\n<p>(3) Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Kaufleuten.<\/p>\n<p>(4) Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/p>\n<p>(5) Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr unsere s\u00e4mtlichen Lieferungen, Werke, Werklieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Angebot &#8211; Angebotsunterlagen &#8211; Vertragsabschluss<\/h4>\n<p>(1) Es steht uns frei, Angebote des Bestellers innerhalb von 4 Wochen anzunehmen.<\/p>\n<p>(2) Unsere Angebote sind freibleibend.<\/p>\n<p>(3) Unsere Angebote erfolgen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt mit der Einschr\u00e4nkung, dass wir eine unterbliebene oder versp\u00e4tete Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben.<\/p>\n<p>(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Preise &#8211; Zahlungsbedingungen<\/h4>\n<p>(1) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk (ExW), ausschlie\u00dflich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr Auftr\u00e4ge mit einem Bestellwert unter \u20ac 250,00 sind wir berechtigt, einen Mindermengen-Bearbeitungszuschlag von \u20ac 25,00 pro Auftrag zu berechnen.<\/p>\n<p>(3) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerh\u00f6hungen, insbesondere aufgrund von Lohnerh\u00f6hungen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.<\/p>\n<p>(4) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Besteller zus\u00e4tzlich zu entrichten.<\/p>\n<p>(5) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug in 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(6) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 4% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.<\/p>\n<p>(7) Auch in den F\u00e4llen, in denen der Transport von uns oder von uns beauftragter Dritter \u00fcbernommen wird, hat der Besteller Kosten, Steuern sowie Z\u00f6lle zu tragen.<\/p>\n<p>(8) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>(9) Werden uns Umst\u00e4nde bekannt, die auf die \u00dcberschuldung, Zahlungsstockungen oder Zahlungsunf\u00e4higkeit des Bestellers hinweisen, sind wir berechtigt, die gesamte Schuld f\u00e4llig zu stellen oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Lieferungen &#8211; Lieferzeit<\/h4>\n<p>(1) Sofern Termine oder Fristen nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden, sind sie unverbindlich.<\/p>\n<p>(2) Zu Teillieferungen und Teilabrechnungen sind wir berechtigt, es sei denn, die Annahme der Teilleistungen ist dem Besteller aufgrund besonderer Umst\u00e4nde im Einzelfall nicht zumutbar.<\/p>\n<p>(3) Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und auch dann nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen; es sei denn, wir haben den Verzug aufgrund unseres eigenen oder uns zurechenbaren Verhaltens vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht.<\/p>\n<p>(4) Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen, die wir nach Absatz (3) nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies gilt auch, wenn unsere Lieferanten oder dessen Unterlieferanten betroffen sind.<\/p>\n<p>(5) Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 2 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensanspr\u00fcche herleiten.<\/p>\n<p>(6) Auf die Behinderung im Sinne der vorstehenden Abs\u00e4tze k\u00f6nnen wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/p>\n<p>(7) Geraten wir aus Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 1% des Lieferwertes, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5% des Lieferwertes zu verlangen. Dar\u00fcber hinausgehende Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzugs gar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist. Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers sind in jedem Falle auf den Ersatz vorhersehbarer Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>(8) Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Nichterf\u00fcllung sind beschr\u00e4nkt auf die H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens und sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(9) Die Haftungsbegrenzungen gem\u00e4\u00df Abs. (7) und (8) dieser Bestimmung gelten nicht, sofern ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang<\/h4>\n<p>(1) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist Lieferung \u201eab Werk\u201c vereinbart.<\/p>\n<p>(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, f\u00fcr eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung<\/h4>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln sind; die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr mechanische Teile der Produkte ein Jahr, f\u00fcr elektronische Teile sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.<\/p>\n<p>Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verk\u00e4ufers nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung, wenn der K\u00e4ufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umst\u00e4nde den Mangel herbeigef\u00fchrt hat, nicht widerlegt.<\/p>\n<p>(2) Der K\u00e4ufer muss der Kundendienstleitung des Verk\u00e4ufers M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>(3) Im Falle einer Mitteilung des K\u00e4ufers, dass die Produkte nicht der Gew\u00e4hrleistung entsprechen, verlangt der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:<\/p>\n<p>(4) das schadhafte Teil bzw. Ger\u00e4t zur Reparatur und anschlie\u00dfender R\u00fccksendung an den Verk\u00e4ufer geschickt wird;<\/p>\n<p>(5) der K\u00e4ufer das schadhafte Teil bzw. Ger\u00e4t bereith\u00e4lt und ein Service-Techniker des Verk\u00e4ufers zum K\u00e4ufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.<\/p>\n<p>(6) Falls der K\u00e4ufer verlangt, dass Gew\u00e4hrleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verk\u00e4ufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gew\u00e4hrleistung fallende Teile nicht berechnet werden, w\u00e4hrend Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standards\u00e4tzen des Verk\u00e4ufers zu bezahlen sind.<\/p>\n<p>(7) Schl\u00e4gt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags verlangen.<\/p>\n<p>(8) Eine Haftung f\u00fcr normale Abnutzung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(9) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer stehen nur dem unmittelbaren K\u00e4ufer zu und sind nicht abtretbar.<\/p>\n<p>(10) Sofern f\u00fcr das Produkt von dessen Hersteller ein eigenes, selbst\u00e4ndiges Garantieversprechen, auch durch Verweisung auf bestimmte Vertragspartner, die zur Erbringung der Garantieleistung f\u00fcr den Hersteller verpflichtet sind, abgegeben wurde, ist der K\u00e4ufer zun\u00e4chst verpflichtet, die Anspr\u00fcche aus dem Garantievertrag gegen den Hersteller oder die von ihm Beauftragten wahrzunehmen. Der Verk\u00e4ufer wird ihn hierbei nach bestem Verm\u00f6gen unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Schl\u00e4gt die Schadloshaltung gegen\u00fcber dem Hersteller fehl oder ist sie dem K\u00e4ufer nicht zumutbar, so leben die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df den vorangehenden Bestimmungen wieder auf.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Haftung<\/h4>\n<p>(1) Soweit gem\u00e4\u00df \u00a7 6 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr alle Anspr\u00fcche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, Anspr\u00fcche aus Produzentenhaftung und sonstige Haftung aus Delikt.<\/p>\n<p>(2) Die Regelung gem\u00e4\u00df Abs. (1) gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anf\u00e4nglichem Unverm\u00f6gen oder zu vertretender Unm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>(4) S\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 6 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang (\u00a7 5 Abs. (1)).<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Eigentumsvorbehaltssicherung<\/h4>\n<p>(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag mit dem Besteller vor.<\/p>\n<p>(2) Im Falle mehrerer Liefervertr\u00e4ge behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller vor.<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme oder Pf\u00e4ndung der Kaufsache durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. Wir sind nach R\u00fccknahme oder Pf\u00e4ndung der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers &#8211; abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.<\/p>\n<p>(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>(5) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>(6) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktur-Endbetrages (einschlie\u00dflich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.<\/p>\n<p>Ist dies aber der Fall, ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n<p>(7) Die Verarbeitung oder Verbindung der Kaufsache durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. F\u00fcr die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p>\n<p>(8) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermengten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermengung. Erfolgt die Vermengung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Anwendbares Gericht, Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Teilnichtigkeit<\/h4>\n<p>(1) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>(2) Gerichtsstand ist unser Gesch\u00e4ftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber das gerichtliche Mahnverfahren bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Allgemeines &#8211; Geltungsbereich (1) Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 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